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AGB

Fotos

1 • Die finalen Bilddateien werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Alle weiteren Formate werden nur auf Anfrage herausgegeben und in Rechnung gestellt.

2 • Die Bildbearbeitung umfasst Retusche, Farbanpassungen, Kontrast und Helligkeit, sowie Bild-ausschnitt.
 

Allgemeines

1 • Der Auftragnehmerin wird spätestens eine Woche vor der Hochzeit ein genauer Zeitplan mit allen Locations vorgelegt und eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die für alle Rück- fragen zur Verfügung steht.

2 • Die Auftragnehmerin ist während der gesamten Zeit bemüht, alle Hochzeitsgäste und besonderen Momente einzufangen und zu fotografieren. Dies kann aber nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

3 • Der Auftragnehmerin sind angemessene Pausen inklusive Verpflegung zu gewähren.

4 • Sollte es im Rahmen der Hochzeitsfeierlichkeiten zu politisch extremen, rassistischen oder in sonstiger Weise diskriminierenden Äußerungen, Symbolen oder Handlungen kommen, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die fotografische Begleitung der Veranstaltung sofort abzubrechen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars unberührt.
 

Zahlung

1 • Das Honorar entspricht der Summe, die im Gesamtbetrag aufgeführt ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird dieser gültig und eine Anzahlung in Höhe von 40% ist innerhalb von 7 Werktagen in bar oder per Überweisung fällig.

2 • Die Anzahlung in Höhe von 40% wird bei Nichtzustandekommen des Vertrags durch Kunden- verschulden als Ausfallhonorar einbehalten. Das gesamte Honorar muss bis spätestens 7 Tage vor der Hochzeit beglichen werden.

3 • Kann die Hochzeit durch höhere Gewalt (Unfall, attestierte Krankheit, Todesfall, oder ähnliches) nicht stattfinden, verzichtet die Auftragnehmerin auf das vereinbarte Honorar und die Anzahlung.

4 • Die Nutzungsrechte für gelieferte Fotos sowie Eigentumsrechte für zusätzliche Waren (wie Foto-album, weitere Fotoprodukte, usw.) gehen erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars über.
 

Urheberrecht

1 • Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Auftragnehmerin.

2 • Die Auftragnehmerin darf, bis auf Widerruf, die entstandenen Lichtbilder für Eigenwerbung verwenden. Die Eigenwerbung umfasst die digitale Veröffentlichung auf der Webseite, Social Media und dem Blog der Auftragnehmerin. Desweiteren darf die Auftragnehmerin die Fotos für Printwerbung, wie Flyer, Broschüren, Anzeigen, usw. verwenden.

3 • Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und die Einverständniserklärung einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

4 • Der Auftraggeber darf die Fotos ohne eine zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Zu diesen Zwecken zählen die Veröffentlichung auf Profilen bei Social Media und privaten Webseiten, das Ausdrucken und das Erstellen von Fotoalben oder anderen Fotoprodukten.

5 • Für eine gewerbliche Nutzung muss der Auftraggeber vom der Auftragnehmerin ein erweitertes, kosten-pflichtiges Nutzungsrecht erwerben.
 

Haftung

1 • Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddateien (trotz mehrfacher Sicherung) haftet die Auftrag-nehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

2 • Die Vergabe von Buchungen erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von unverhinder-baren Umständen, wie plötzliche Krankheit, Unfall, Verkehrsstörung oder Umwelteinflüssen, kein Fotograf zum vereinbarten Termin erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
 

Lieferung & künstlerische Freiheit

1 • Die Lieferung der bearbeiteten Fotos und Videos erfolgt in der Regel innerhalb von 16 Wochen nach der Hochzeit. Da es sich um eine aufwendige, kreative und künstlerische Arbeit handelt, kann dieser Zeitraum im Einzelfall variieren. Das Brautpaar hat bereits vorab Einsicht in den Stil und die Bildsprache der Auftragnehmerin genommen und beauftragt diese ausdrücklich aufgrund ihrer künstlerischen Handschrift.

2 • Nachträgliche aufwändige Änderungswünsche, die den individuellen Stil, die Bildbearbeitung, Videobearbeitung oder die künstlerische Gestaltung betreffen, sind ausgeschlossen.

3 • Ein Rücktritt vom Vertrag nach Abschluss der fotografischen Arbeiten sowie nach erfolgter Bearbeitung der Bilder und Videos ist nicht möglich, da es sich um eine individuell erstellte kreative Leistung handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB – Ausschluss des Widerrufsrechts bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind).
 

Sonstiges

1 • Alle Vertragsänderungen sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Es gilt das deutsche Recht.

2 • Sollten einzelne Punkte des Vertrags nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. Es gilt eine gültige Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.

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